Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

  
1. Der Auftragnehmer, Mobiler Büro-Service Dresden, erbringt alle Büro- und Serviceleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Die jeweils gültige Fassung ist unter der Internetadresse www.MBS-Dresden.de im Internet veröffentlicht und kann jederzeit eingesehen und ausgedruckt werden.
   
2. Von diesen Vertragsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Auftragnehmer braucht den AGB des Auftraggebers im Einzelfall nicht gesondert zu widersprechen, selbst wenn vom Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das die AGB des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB vor.
 
3. Der Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung erfolgt vor Beginn des Auftrages bzw. vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des mündlichen oder schriftlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
 
4. Soweit der Auftragnehmer entgeltfreie Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden, ohne dass sich hieraus ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch oder Kündigungsrecht des Auftraggebers ergibt.
 
5. Angebote des Auftragnehmers behalten, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer behält sich der Auftragnehmer vor.
 
6. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat. Wird eine Arbeitsleistung innerhalb eines kürzeren Zeitraums abgeschlossen, erfolgt eine Abrechnung sofort nach Beendigung des Auftrages. Die Bezahlung hierfür erfolgt spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Für Mahnungen kann der Auftragnehmer eine Mahngebühr in Höhe von bis zu € 10,00 verlangen.
 
7. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
 
8. Wurden Arbeits-/ Anwesenheitszeiten vereinbart, können diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verlegt werden. Arbeits-/ Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
 
9. Mehraufwendungen, die über die geschuldete Leistung des Auftragnehmers hinausgehen und Mehraufwendungen, die durch Verzögerungen auf Seiten des Kunden veranlasst sind, werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
 
10. Aufträge mit bestimmter Laufzeit enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Laufzeit für die das Auftragsverhältnis eingegangen wurde oder mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Sie können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
 
11. Aufträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
 
12. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:
  • der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise im Verzug ist;
  • der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat;
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
  • der Auftraggeber sein Unternehmen auflöst, veräußert, verpachtet oder in Liquidation tritt, stirbt oder handlungsunfähig wird;
  • der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis den Betreiber vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte.
13. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Haftungsansprüche werden auf einen Höchstschadensbetrag in Höhe von € 50.000 je Schadensfall begrenzt. Für die sachliche und inhaltliche Richtigkeit und terminliche Gültigkeit der vom Auftragnehmer ausgeführten Tätigkeiten ist ausschließlich der Auftraggeber zuständig.
 
14. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
  • Schäden, die durch Computerviren oder -abstürze hervorgerufen werden;
  • Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen den Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Information;
  • Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
15. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Schaden, für den er den Auftragnehmer ersatzpflichtig machen will, dem Auftragnehmer unverzüglich nach bekannt werden zu melden.
 
16. Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers beträgt - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr.
 
17. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für externe, nicht vom Auftragnehmer stammende Inhalte. Der Auftraggeber und/oder anderen Personen ist es untersagt, Inhalte zu übersenden, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen sowie Äußerungen enthalten, die Dritte beleidigen oder sonstige strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben könnten.
 
18. Allgemeiner Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des MBS-Dresden.
 
19. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
 
20. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind diese Bestimmungen vielmehr sinngemäß durchzuführen.



Stand: 06/2018